Welche Menge grünes Gas benötige ich bis wann?
Alle Gasheizungen, die vor dem 01.01.2024 eingebaut wurden, können bis zum Jahr 2045 unverändert mit Erdgas weiterbetrieben werden.
Bauen Sie Ihre neue Gasheizung bis zum 30.06.2028 in einem bereits bestehenden Gebäude ein, so benötigen Sie zeitlich gestaffelt einen steigenden Anteil grünes Gas:
- 15% grünes Gas ab 01.01.2029
- 30% grünes Gas ab 01.01.2035
- 60% grünes Gas ab 01.01.2040
- 100% grünes Gas ab 01.01.2045
Bauen Sie Ihre neue Gasheizung ab dem 01.07.2028 in einem bereits bestehenden Gebäude ein, dann benötigen Sie einen bis 2045 nicht weiter steigenden Anteil von 65% grünen Gasen.
Bauen Sie eine Gasheizung im Neubau ein, so benötigen Sie seit dem 01.01.2024 ebenfalls einen bis 2045 nicht weiter steigenden Anteil von 65% grünen Gasen.
Mit uns sind Sie jederzeit auf der sicheren Seite
So oder so: Die EAO stellt Ihnen inklusive 100% Biogas und Wasserstoff alle im Rahmen des neuen GEG benötigten Produkte zur Verfügung.
Sie möchten in Ihrem bestehenden Gebäude bereits vorzeitig den Anteil grünes Gas erhöhen? Gerne. Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Grüngas-Produkten: Mein BioGas 15, Mein BioGas 30, Mein BioGas 65 und Mein BioGas 100.
Allen, die Ihren Neubau im Neubaugebiet mit Gas beheizen möchten, empfehlen wir unser Produkt Mein BioGas 65.
Mehr zum Thema GEG und Heizen
Sie haben weiteren Fragen zum Thema GEG und Heizen? Hier gelangen Sie zu unserem digitalen Kompass zum Gebäudeenergiegesetz.